1. Allgemeines/Vertragsschluss
1.1. Allen Lieferungen und Leistungen liegen ausschließlich die nachfolgenden Mietbedingungen zugrunde. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
1.2. Sämtliche Angaben hinsichtlich der von uns verliehenen Geräte Produktbeschreibungen sind stets freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich zugesichert sind. Dies gilt insbesondere für Änderungen, die dem technischen Fortschritt und dem Erhalt der Lieferfähigkeit dienen.
1.3. Der Kunde verpflichtet sich gegenüber der Insanity Jens Kühnel ausdrücklich, keinem Dritten Auskunft über den vereinbarten Geldbetrag zu geben, es sei, der Kunde ist hierzu gesetzlich verpflichtet. Bei einem Verstoß über diese Verpflichtung ist der Kunde zum Ersatz des Insanity Jens Kühnel entstandenen Schadens verpflichtet.
1.4. Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, erfolgt die Vergütung unserer Dienstleistung sofort nach Soundscheck bzw. nach eigenem Auftritt in Form eines V-Schecks/Barzahlung.
2. Lieferungen und Leistungen
2.1. Verbindliche Miettermine müssen schriftlich vereinbart werden. Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben, in Lieferverzug, so ist der Kunde berechtigt, entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag zurückzutreten.
2.2. Die vereinbarten Verleihtermine sind Fix-Termine. Bei schuldhafter Nichteinhaltung der Termine durch den Kunden die Insanity-Disco berechtigt, Schadenersatz wegen Nichterfüllung gem. § 326 BGB geltend zu machen.
3. Gewährleistungen/Haftungsausschluss
3.1. Die Insanity Jens Kühnel verpflichtet sich, die Anlage bzw. Komponenten in einem einwandfreien technischen Zustand zu stellen.
3.2. Die Mietgeräte sind nicht versichert.
3.3. Allen technischen Weisungen der Insanity Jens Kühnel sind folge zu leisten.
3.4. Der Kunde hat bei Lieferung für eine direkte An- und Abfahrt und einen Parkplatz in unmittelbarer Nähe zu sorgen. Weiterhin ist der Zutritt zum Veranstaltungsort/Raum für die Insanity Jens Kühnel jederzeit sicherzustellen.
3.5. Für Beschädigungen (Vandalismus, Brand, Wassereinbruch, mechanische Zerstörung, unbefugte Benutzung, Defekt eines Leuchtmittels etc.) übernimmt der Kunde die volle Haftung.
3.6. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass die Anlagen bzw. Komponenten vor Diebstahl geschützt werden, gegebenenfalls sind gesonderte Versicherungen abzuschließen (Veranstalterhaftpflicht) . Für entstandenen Schaden haftet der Kunde.
3.7. Bei verspäteter Rückgabe wird ein Versäumniszuschlag erhoben von mind. 30,00 € pro Tag.
Die Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien unterliegen dem deutschen Recht. Sind einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so wird die Gültigkeit dieses Vertrages im übrigen hierdurch nicht berührt.
Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen bedürfen in jedem Falle der Schriftform.
Erfüllungsort ist Ort der Veranstaltung.
Gerichtsstand ist Firmensitz der Insanity Jens Kühnel.

